Sippenhaftung für eine Familie
Wo gibt es so was wie Sippenhaftung?
Richtig, in Österreich. Dort wird einer ganzen Familie der Zugang zum höchsten Amt per Gesetz versperrt.
Wäre außerhalb der linken Kreise so etwas wie Sippenhaftung bekannt, viele Töchter und Söhne von Diktatoren, Generälen von Diktatoren wie Manfred Rommel hätte wohl kaum als christdemokratischer Bürgermeister von Stuttgart und Demokrat in die Geschichte eingehen können und auch die wohl weniger demokratische Tochter von Mussolini hätten nicht kandidieren dürfen für das italienische Parlament. Man soll ja nicht Äpfel und Birnen vergleichen, aber Recht muss Recht bleiben und hier gilt auch der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht der Sippenhaftung. Die Linke hat sich wohl eher zum Credo erhoben, der Apfel fällt nicht weit vom Stamm, und sogar agiert sie gegen das Erzhaus, welches wohl eher positives für die österreichische Geschichte vollbracht hat, was man von oben genannten nicht behaupten kann.
So heißt es im dritten Abschnitt der Bundesverfassung:
Artikel 60 (3) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mtglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben.
Wo gibt es sonst so eine Einschränkung, dass jemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Familie diskriminiert wird und somit auch in seinen Bürgerrechten eingeschränkt wird.D
ieses 1919 von den Sozialisten verabschiedete und von einer damals im Rahmen des Zusammenbruchs der alten Ordnung wohl eher ohnmächtigen christlichsozialen Partei geduldetete Gesetz ist ein reiner Anachronismus, der wohl nur noch am Leben ist, weil der sozialistische Habsburgkanibalismus blüht und gedeiht, außer wenn man gerade die Frau des Sohn des letzten Thronfolger gerade mit dem Goldene Verdienstzeichen des Landes Wien ehrt.
Daher kann man dem Erzhaus nur alles Gute bei der Klage gegen dieses Gesetz wünschen.
