Vergebene Grundmandate im Wahlkreis 25 (Burgenland)
Mandatsberechnung (1. Ermittlungsverfahren)
Berechnungsgrundlage (Hagenbach-Bischoff): Gültige Stimmen dividiert durch (8 Mandate + 1).
Ausschließlich volle Grundmandate werden im Wahlkreis zugeteilt.
Hintergrund: Wahlkreisverband IV & Grundmandatshürde
Der Wahlkreisverband IV umfasste die Bundesländer Steiermark, Kärnten sowie das Burgenland.
Die hier auf Wahlkreisebene übrig gebliebenen Reststimmen sowie das unvergebene Restmandat wurden an diesen Verband gemeldet. Dort wurden die Stimmen aller drei Länder zusammengefasst und die finalen Restmandate verteilt.
Diese Daten wurden von der Statistik Burgenland ermittelt und stelle eine Sonderauswertung der heutigen Katastralgemeinden nach damaligen Stand dar. Abweichungen und nicht vorhandene Daten siehe auch Gemeinde- und Landtagswahlen Burgenland.