Vergebene Grundmandate im Wahlkreis 25 (Burgenland)
Mandatsberechnung (1. Ermittlungsverfahren)
Berechnungsgrundlage (Hagenbach-Bischoff): Gültige Stimmen dividiert durch (8 Mandate + 1).
Ausschließlich volle Grundmandate werden im Wahlkreis zugeteilt.
Hintergrund: Wahlkreisverband IV & Grundmandatshürde
Der Wahlkreisverband IV umfasste die Bundesländer Steiermark, Kärnten sowie das Burgenland.
Die hier auf Wahlkreisebene übrig gebliebenen Reststimmen sowie das unvergebene Restmandat wurden an diesen Verband gemeldet. Dort wurden die Stimmen aller drei Länder zusammengefasst und die finalen Restmandate verteilt.
Wichtig: Um im 2. Ermittlungsverfahren überhaupt Anspruch auf Restmandate zu haben, musste eine Partei die Grundmandatshürde nehmen. Das bedeutet, sie musste in mindestens einem der 25 österreichischen Wahlkreise vorab ein volles Grundmandat erzielen.