Vergebene Grundmandate im Wahlkreis
Mandatsberechnung (1. Ermittlungsverfahren)
Berechnungsgrundlage (Hare'sche Wahlzahl): Gültige Stimmen dividiert durch 7 Mandate (kein +1 mehr im Nenner!).
Ausschließlich volle Grundmandate werden im Wahlkreis zugeteilt.
Hintergrund: Nationalratswahl 1971 & Wahlrechtsreform
Das Burgenland war bei dieser Wahl der Wahlkreis 1 und entsandte aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nun 7 Abgeordnete (zuvor 6).
Zudem griff bei dieser Wahl erstmals die Wahlrechtsreform 1970/71: Das Ermittlungsverfahren wurde auf die Hare'sche Wahlzahl umgestellt. Die Reststimmen für nicht vergebene Mandate gingen an den neu geschaffenen Wahlkreisverband I (bestehend aus dem Burgenland, Niederösterreich und Wien).
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