Vergebene Mandate (Regional- und Landesebene)
Mandatsberechnung (1. & 2. Ermittlungsverfahren)
Wahlzahl: Gültige Stimmen im Land / 7 Mandate (immer aufgerundet).
1. Verfahren: Regionalwahlkreise (1A Nord: 4 Mandate, 1B Süd: 3 Mandate).
2. Verfahren: Landesebene (Anspruch im Land minus bereits erzielte Regionalmandate = Landesmandate).
Hintergrund: Mandatsverschiebung 2002
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung (Volkszählung 2001) kam es bei der Nationalratswahl 2002 zu einer Mandatsverschiebung im Burgenland: Der Regionalwahlkreis 1A Nord erhielt nun 4 Mandate (zuvor 3), während der 1B Süd auf 3 Mandate (zuvor 4) reduziert wurde. Die Gesamtzahl im Landeswahlkreis blieb bei 7. Mandate wurden zunächst regional vergeben. Hatte eine Partei landesweit Anspruch auf mehr Mandate als sie regional erzielen konnte, wurden diese als Landesmandate zugeteilt. Die Reststimmen flossen auf Bundesebene ins 3. Ermittlungsverfahren.