Vergebene Mandate (Regional- und Landesebene)
Mandatsberechnung (1. & 2. Ermittlungsverfahren)
Wahlzahl: Gültige Stimmen im Land / 7 Mandate (immer aufgerundet).
1. Verfahren: Regionalwahlkreise (1A Nord: 4 Mandate, 1B Süd: 3 Mandate).
2. Verfahren: Landesebene (Anspruch im Land minus bereits erzielte Regionalmandate = Landesmandate).
Hintergrund: Mandatsverteilung ab 2002
Aufgrund der Volkszählung 2001 blieb es bei der im Jahr 2002 vorgenommenen Aufteilung: Der Regionalwahlkreis 1A Nord vergibt 4 Mandate, der 1B Süd vergibt 3 Mandate. Mandate werden zunächst regional vergeben. Hat eine Partei landesweit Anspruch auf mehr Mandate als sie regional erzielen kann, werden diese als Landesmandate zugeteilt.
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