Rechtsgrundlagen & Quellen
1. Wahlgesetz 1945 (StGBl. Nr. 198/1945):
§ 63 Abs. 3: Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreise abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird...
§ 63 Abs. 4: In den Ländern [...] werden die zu vergebenden Landtagsmandate auf die Parteilisten ebenfalls auf Grund der Wahlzahl verteilt [...] (D'Hondt).
Landesregierung: Die 5 Regierungssitze werden proportional anhand der Stärke der Landtagsfraktionen (Mandatszahlen) verteilt.
Ergebnis Urnenwahl (ohne Wahlkarten)
Anzahl der angezeigten Gemeinden: 0
Interaktive Wahlkarte (Salzburg)
Lade Landtagswahl 1945 Daten und Geodaten...